Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liebe Gäste,
wir möchten Sie bitten, vorab folgende Dinge zu beachten:
Allgemeines
- Die Teilnahme an unserem Buffet setzt die Bestellung von mindestens einem Getränk pro Person voraus. Ansonsten berechnen wir ein Zuschlag von 4€ pro Person.
- Gehen Sie sorgsam mit den Lebensmittel um! Nehmen Sie nur so viel, wie Sie auch verzehren können. Bei übermäßiger Verschwendung berechnen wir 20€ pro Teller.
- Die Teilnahme am Buffet gilt nur für eine Mahlzeit (entweder Mittag- oder Abendessen).
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Zhou’s Five GmbH mit ihren Vertragspartnern (Kunde/Veranstalter). Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunde/Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Zhou’s Five GmbH und dem Kunde/Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Kunde/Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
- Ist der Kunde/Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Kunde/Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Kunde/Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Musikergagen müssen von Kunde/Veranstaltern selbst beauftragt werden. Eine vorherige Absprache mit Zhou’s Five GmbH ist Pflicht und kann ggf. von abgelehnt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Kunde/Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.
Zahlungsbedingungen
- Der Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, alle bestellte Leistungen sofort zu zahlen, inkl. Mehrwertsteuer.
- Firmenveranstaltungen, die eine Zahlungsabwicklung per Rechnung wünschen, sind verpflichtet, vorher der Zhou’s Five GmbH eine Kostenübernahme der Firma vorzuweisen. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.
Verlust oder Beschädigung
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem Restaurant. Zhou’s Five GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
- Kunden/Veranstalter haften für selbst verursachte Schäden im Restaurant.