Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liebe Gäste, 

 

wir möchten Sie bitten, vorab folgende Dinge zu beachten: 

 

Allgemeines

  1. Die Teilnahme an unserem Buffet setzt die Bestellung von mindestens einem Getränk pro Person voraus. Ansonsten berechnen wir ein Zuschlag von 4€ pro Person.
  2. Gehen Sie sorgsam mit den Lebensmittel um! Nehmen Sie nur so viel, wie Sie auch verzehren können. Bei übermäßiger Verschwendung berechnen wir 20€ pro Teller.
  3. Die Teilnahme am Buffet gilt nur für eine Mahlzeit (entweder Mittag- oder Abendessen).
  4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
  5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Zhou’s Five GmbH mit ihren Vertragspartnern (Kunde/Veranstalter). Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunde/Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Zhou’s Five GmbH und dem Kunde/Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Kunde/Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
  6. Ist der Kunde/Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Kunde/Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Kunde/Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  7. Musikergagen müssen von Kunde/Veranstaltern selbst beauftragt werden. Eine vorherige Absprache mit Zhou’s Five GmbH ist Pflicht und kann ggf. von abgelehnt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Kunde/Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, alle bestellte Leistungen sofort zu zahlen, inkl. Mehrwertsteuer. 
  2. Firmenveranstaltungen, die eine Zahlungsabwicklung per Rechnung wünschen, sind verpflichtet, vorher der Zhou’s Five GmbH eine Kostenübernahme der Firma vorzuweisen. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen zu begleichen. 

Verlust oder Beschädigung 

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem Restaurant. Zhou’s Five GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. 
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. 
  4. Kunden/Veranstalter haften für selbst verursachte Schäden im Restaurant.